Teil der Genossenschaft werden

Satzung

Unser Handeln orientiert sich an unserer Satzung, die Sie hier einsehen können:

Teil der Genossenschaft werden

  1. Um in eine Wohnung in unserer Genossenschaft einziehen zu können, müssen Sie zunächst Mitglied der Genossenschaft werden, indem Sie mindestens 50 Anteile zu je 100 Euro erwerben. Dies sind die Pflichtanteile.
  2. Weitere Genossenschaftsanteile sind zu zeichnen, deren Höhe sich an der Wohnungsgröße orientiert. Diese Anteile sowie die Pflichtanteile werden nicht verzinst und nach Auszug zurückgezahlt. Die wohnungsbezogenen Anteile liegen zwischen 700 und 1.200 Euro pro Quadratmeter.  700 Euro pro Quadratmeter sind für Wohnungen zu zeichnen, die der Einkommensorientierten Förderung unterliegen (EOF). Diese Wohnungen stehen Genossen zur Verfügung, deren Einkommen den jeweils gültigen Stufen des Bayerischen Wohnbauförderungsgesetzes (BayWoFG) bzw. den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) entspricht. 900 - 1.200 Euro pro Quadratmeter sind für die frei finanzierten Wohnungen je nach Lage der Wohnung zu zeichnen.
  3. Ein Eintrittsgeld kommt hinzu, das sich auch nach der Wohnungsgröße richtet und nicht wieder ausbezahlt wird.
  4. Zusätzlich zu den Genossenschaftsanteilen ist monatlich eine "Miete" zu zahlen. Dieses Nutzungsentgelt beträgt seit Bezugsbeginn Mitte 2017 stabil 8,80 Euro pro Quadratmeter. Bis auf wenige Ausnahmen gehört zu jeder Wohnung ein Tiefgaragenstellplatz. Die Miete hierfür beträgt 30 Euro pro Monat.

Mit dem Bezug einer Wohnung erhalten Sie einen Nutzungsvertrag (=Mietvertrag) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Genossenschaft ist hier Vermieter und kümmert sich um die Neubelegung der Wohnung.

Durch die gezeichneten Genossenschaftsanteile (Punkt 1 und 2) sind Sie Miteigentümer an der Gesamtimmobilie. Diese Genossenschaftsanteile haben eine Kündigungszeit von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende, können bei einer Kündigung der Wohnung aber an den nächsten Genossen, der in die Wohnung einzieht, übertragen werden.

Gerne erläutern wir Ihnen das Genossenschaftsmodell in einem persönlichen Gespräch ausführlich. Hier können wir nur einen kurzen Überblick geben.